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| Fusionsregeln angepasst vom: 11.03.19 20:15 |
Hallo Ölmagnaten.
Nachdem wir im letzten Jahr die Fusionsregeln auf Abu Dhabi geändert haben, werden wir nun hier nachziehen und einerseits ein paar missverständliche Formulierungen beseitigen sowie auch die Erweiterung aus den News vom 02.02.2016 berücksichtigen.
Hier also noch mal die kompletten und ab sofort gültigen Fusionsregeln:
Fusionsregeln:
§ 1 Fusionierende Konzerne müssen mindestens 4 Monate alt sein ( 3 Monate davon durchgehend handlungsfähig ) .
§ 2 Konzerne, die weniger als 6 Monate bestehen, müssen 5 Sterne vorweisen .
2.1 Ältere Konzerne (Zum jetzigen Zeitpunkt inaktive Konzerne) sind von §2 ausgenommen.
§ 3 Ersteigerte/gekaufte Konzerne haben eine generelle Fusionssperre von 6 Monate.
§ 4 Bei einer Fusion müssen mind. 3 Mitglieder übernommen werden.
§ 5(Entfällt auf Bahrain) Aktien der fusionierenden Konzerne dürfen ab Fusionsantrag nicht mehr verkauft werden durch Konzernangehörigen ( Und deren 2 und 3 Accounts )sowie Verbandszugehörigen.
§ 6 (entfällt auf Bahrain) Sollten wir feststellen, das gegen §5 verstoßen wird, wird die Fusion nicht stattfinden und beide Konzerne mit einer dreimonatigen Fusionssperre belegt.
$ 7 Es wird immer nur eine Fusion zur Zeit durchgeführt. Deshalb wird der Support euch nach Fusionsantrag einen Termin zur Fusion vorgeben. Dadurch soll es, wie in der Vergangenheit mehrfach
geschehen, nicht mehr zu Überschneidungen bei den Fusionsterminen kommen.
§ 8 Der Aktienkurs der fusionierenden Konzerne wird festgehalten durch den Support und zu weiteren Berechnungen herangezogen.
§ 9 Alle Maßnahmen die den Aktienkurs beeinflussen, haben zu unterbleiben. Der Aktienkurs muss während der Fusionsphase stabil gehalten werden. Sind diese Geldwerte nicht vorhanden, wird der
Aufkauf durch Trader zu 100% geschehen und das erforderliche Aktienvolumen wird nach der Fusion vom Konto des neuen Konzerns abgezogen. Berechnungsgrundlage ist in diesem Fall der in §8 festgelegte Aktienkurs. Sollte dies eintreffen, dürfen natütlich auch die Vorsitzenden ihre Aktien dem Trader zum Kauf anbieten.
Werden Kursfälle von mehr als 10% auffällig, müssen entsprechende Geldwerte in den Konzern geschoben werden um den Kurs zu halten.
9.1 Sollte ein Konzern in einen anderen Konzern fusionieren, wird der zu löschende Konzern 50% seiner Aktien
aufkaufen müssen(sofern nicht vorhanden), die nicht erstattet werden. Hierbei kann der Konzern selbst entscheiden,
wie er die Aktien zusammenträgt. Dies kann Aktientausch, Aufkaufen am Markt oder Aktiengeschenke sein. Sie müssen
nur alle bei einer Person vorhanden sein, die auch im Vorstand des zu löschenden Konzerns ist. Vornehmlich sollte
dies der Vorsitzende sein, weil es die Sache deutlich erleichtert.
9.2 Alternativ kann das Aktienvolumen (50% aller Aktien), welches bei der Fusion vom löschenden Konzern zu tragen ist,
bei der Fusion vom Bargeld abgezogen werden. Achtung! Hier werden dann die 10% Wertpapiergebühr zusätzlich fällig,
die Trader bezahlt.
9.3 Entsprechende Werte müssen vorhanden sein, sonst wird das Geld vom neuen Konzern eingezogen.
§ 10 Wird die Fusion genehmigt, wird den fusionierenden Parteien die Kosten für die Fusion mitgeteilt.
§ 12 Sind die Goldbarren(welche immer an "GB-Verwalter" zu zahlen sind) bezahlt. wird es eine finale News geben in der dann die Fusion rechtskräftig wird. Und erst ab dann!!!!!!!!! sind evtl.
Aktien auf den Markt zu werfen damit Trader diese aufkaufen kann.³ Nun hat jeder Spieler 7 Tage Zeit seine Aktien abzustoßen. Am achten Tag wird dann die Fusion stattfinden.
Ablauf einer Fusion:
Es wird von beiden 1.Vorsitzenden ein Ticket geschrieben wegen der Fusion ( mit der dazugehörigen Konzern ID ).
Des Weiteren benötigen wir :
* Den Text ,der dann in den News erscheinen soll.
* Wer fusioniert zu wem?
* Was soll mit überschrieben werden?
* Stammkapital
* Vermögen
* Welche Mitglieder¹
* Rohstoffe.
* Wer übernimmt die GB
Danach wird euch ein Termin zur Fusion durch den Support vorgegeben. Absprachen über den Termin sind mit dem
Support immer möglich, falls euch Urlaub oder sonstiges dazwischenkommt. Wir wollen nur verhindern dass
mehrere Fusionen gleichzeitig laufen.
¹ Die Übernahme von mind. drei Mitgliedern ist immer Pflicht bei einer Fusion. Die Kosten für diese ersten drei beträgt ein GB.
³ Sollten vorher Aktien auf dem Markt erscheinen sind diese nicht durch den Aufkauf von Trader geschützt, sondern werden wie ein normaler Trade gehandhabt. Hier sollten die fusionierenden
Konzerne genau aufpassen, denn es gilt immernoch die Regel, dass Aktien nicht vor der offiziellen Bekanntgabe gehandelt werden dürfen. Siehe hierzu §5 . |
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